Religionsfreiheit

Glaubensfreiheit im Islam

Religionsfreiheit ist eine Definitionsfrage. Für eine Minderheit islamischer Theologen ist Religionsfreiheit ausschließlich die Freiheit, der einzig wahren Religion, dem Islam, anzugehören, also auch zum Islam zu konvertieren. Für eine weitere Minderheit ist Religionsfreiheit die Freiheit im Sinne der UN-Menschenrechtserklärung. Für die „gemäßigte“ Mehrheit hat Religionsfreiheit eine doppelte Bedeutung: Für Nicht-Muslime in islamischen Ländern ist Religionsfreiheit die Freiheit der Gedanken. Wer sich seine abweichenden Auffassungen anmerken lässt, wird schnell zum Feind der islamischen Gemeinschaft, also zum Staatsfeind, und muss entsprechend bestraft werden. Für Muslime in nicht-islamischen Ländern ist Religionsfreiheit die Freiheit der Muslime, ihre Religion uneingeschränkt zu praktizieren.

Das Recht auf Mission

Das Entsenden von Glaubensboten und die Unterstützung ihrer Tätigkeiten gehörten immer zu den wichtigen Aufgaben der christlichen Gemeinde. Niemand fragte nach einer Berechtigung dazu, denn der Missionsbefehl: „Geht nun hin und macht alle Nationen zu Jüngern!“ war nicht nur Grundlage genug, sondern ein zwingender Auftrag. Heute jedoch finden wir Unverständnis und Strömungen, die vor jeder missionarischen Arbeit, vor allem in anderen Kulturen warnen. Man nennt vielfältige Gründe...

„Sucht der Stadt Bestes“: Zur Verantwortung der Christen in Staat und Gesellschaft

Ende Juni 2009 hat die Evangelische Allianz in Deutschland (DEA) eine Stellungsnahme zur Verantwortung der Christen in Staat und Gesellschaft veröffentlicht. Damit reagiert sie einerseits auf öffentliche Kritik an den "Evangelikalen" in den Medien, andererseits auf eine zunehmende Bereitschaft unter Christen, gesellschaftliche und politische Verantwortung zu übernehmen. Hier eine Zusammenfassung.