Aufführungsrechte

Liedrechte – was man über Lieder und Liedrechte wissen sollte

Das Urheberrechts-gesetz (UrhG) schützt in Deutschland das geistige Eigentum des Urhebers. Wer also Liedtexte kopiert oder Musik aufführt, ohne dafür eine Genehmigung zu haben, der begeht i.d.R. Diebstahl. - Die "Stiftung der Brüdergemeinden in Deutschland" hat Rahmenverträge mit den staatlich beauftragten Verwertungsgesellschaften abgeschlossen und informiert in diesem Artikel, wie Gemeinden oder Jugendgruppen ihre musikalische Arbeit legalisieren können.